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Armut umfassend bekämpfen 

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur den Regelsätzen umsetzen

Stand: 04.03.2010

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Bemessung der Regelsätze in der Grundsicherung muss die Politik handeln. Statt rechtspopulistische Angriffe auf den Sozialstaat vom Zaun zu brechen, muss die Regierung das Urteil umsetzen. Mit einem Antrag (Drs. 17/880) fordern wir eine umfassende Bekämpfung von Armut in Deutschland. Dazu gehören klare Regeln für die zukünftige Ermittlung, die Bemessung und die Festsetzung der Regelsätze. Diese Regeln sind unmittelbar im SGB II und im SGB XII zu verankern. Wir wollen einen eigenständigen Regelsatz für Kinder.

Die Bekämpfung von Armut kann allerdings nicht isoliert über staatliche Transferleistungen erfolgen. Wir fordern Mindestlöhne für eine existenzsichernde Erwerbsarbeit. Als wichtigstes Mittel vorsorgender Armutsvermeidung brauchen wir den Ausbau der Kinderbetreuung und bessere Bildungschancen gerade für Kinder arbeitsloser Eltern. Bei den Härtefall-Regelungen müssen wir zügig Wege finden, besondere Bedarfe zu erkennen, die wiederkehrend und unabweisbar sind.

Wir wollen gemeinsam mit den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, dem „Deutschen Verein für private und öffentliche Fürsorge“, den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie allen Fraktionen des Deutschen Bundestages umgehend Kriterien für Leistungen entwickeln, die nicht vom Regelsatz abgedeckt, aber zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums notwendig sind. Nicht nur das SGB II, sondern auch das SGB XII, also das Referenzsystem für die Bemessung der Regelsätze im SGB II, sowie das Asylbewerberleistungsgesetz müssen an die Vorgaben des BVerfG angepasst werden.

Grundsätzlich gilt: Das Arbeitslosengeld II muss so bemessen sein, dass es nicht nur satt macht und warm hält. Auch Arbeitslose und deren Kinder haben Anrecht auf ein würdiges Leben und die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Dazu gehört mehr als Essen und Kleidung. Dazu gehört auch die Mitgliedschaft im Sportverein, von Zeit zu Zeit ein Besuch im Zoo oder eine Runde im örtlichen Schwimmbad. Ob das ALG II dafür hoch genug ist, muss künftig häufiger überprüft werden.